CFT-Motortec - Tuning, Special Parts and more....

AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
CFT-Motortec Stand 01.01.2007

§1 Allgemeines
Für alle Angebote und Verträge von CFT-Motortec (Inh. Christian Fläper, Zum Waterland 32,
57439 Attendorn Tel.:0175/5272598 Fax:02722/656688) gelten die folgenden Bedingungen.
Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachfolgend genannten
Bedingungen. Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam. Nebenabreden und Änderungen dieser
Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte der Käufer seinerseits
von CFT-Motortec Geschäftsbedingungen abweichende allg. Geschäftsbedingungen verwenden,
so sind diese für CFT-Motortec nur insoweit verbindlich, als sie von CFT-Motortec
ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Weder unterlassener Widerspruch gegen die
Geschäftsbedingungen des Käufers, noch Ausführung von Lieferungen und Leistungen stellen
eine Anerkennung der Geschäftsbedingungen des Käufers dar.

§ 2 Angebote und Bestellungen
Die Angebote von CFT-Motortec erfolgen stets freibleibend. Irrtümer und Druckfehler stets
vorbehalten. Alle veröffentlichten Preise gelten grundsätzlich ab Geschäftssitz von
CFT-Motortec einschließlich Verpackung. Versandkosten gehen, soweit nicht anders vorab
vereinbart, zu Lasten des Käufers. Jegliche Artikelpreise sind nach §19 UStG versteuert.
Alle Leistungen beziehen sich nur auf das direkte Angebot. Sämtliche Folgekosten für
Montage und eventueller Demontage sowie alle damit verbundenen Nebenkosten der bezogenen
Waren (z. B. bei Garantiefällen o.ä.) gehen stets zu Lasten des Kunden.
CFT-Motortec liefert stets zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen, es sei denn,
dem Kunden wurde vorher ein anderer Preis schriftlich von uns bestätigt. Preise verstehen
sich ausschließlich Versicherung und Versandkosten. Vom Kunden abgeholte oder dem Kunden
von uns direkt gelieferte Ware ist sofort zur Zahlung fällig.
Bestellungen des Käufers gelten erst nach Postzustellung an CFT-Motortec für verbindlich
eingegangen. Der Tagesstempel des Auslieferungspostamtes ist nicht maßgeblich.
Telefonische Bestellungen gelten erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Auftraggeber
als eingegangen, es sei denn, der Käufer wünscht eine sofortige Lieferung. In letzterem
Falle haftet CFT-Motortec keinesfalls für Fehl-, Minder- oder Mehrlieferungen, das Risiko
aus dieser Bestellung trägt in vollem Umfang der Käufer. Verlangt der Käufer nicht
ausdrücklich eine Auftragsbestätigung, so gilt die übersandte Rechnung gleichzeitig als
Auftragsbestätigung.
Werden Produkte falsch oder nicht verwendungsfähig aufgrund unklarer, falscher oder
unvollständiger Angaben des Bestellers geliefert, so trägt der Besteller das gesamte
Risiko. Schadenersatzansprüche jeglicher Art hierfür werden ausgeschlossen.
Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder in den zum Angebot
gehörenden Unterlagen enthaltene Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten,
Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, soweit sie nicht in der
Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

§ 3 Lieferung
Liefertermine sind herstellerabhängig und können daher nicht generell festgelegt werden.
CFT-Motortec wird von der Lieferverpflichtung befreit, falls ein Vorlieferant durch
gesonderte Umstände (Konkurs, Krankheit, Lieferprogrammänderungen, Betriebsstillegung,
Naturkatastrophen etc.) nicht mehr liefern kann.
Bei Sonderanfertigungen, die von CFT-Motortec auf Bestellung in Kleinanfertigung
hergestellt werden, behält sich CFT-Motortec technische Änderungen und Maßabweichungen
aufgrund der Fertigungsmöglichkeiten vor.
Im Falle von Änderungen oder Rücktritt des Käufers mit Einverständnis von CFT-Motortec,
werden die bis zum Zeitpunkt der Änderung oder Stornierung des Auftrags angefallenen
Kosten in Rechnung gestellt. Technische Änderungen im Sinne eines technischen
Fortschritts und sonstige handelsübliche Abweichungen in Gewicht, Maßen, Fassungsvermögen,
Strukturoberfläche, Farbe u.ä. bleiben auch nach Vertragsabschluß gegenüber dem Kunden
vorbehalten.
Bei höherer Gewalt, Krankheit, Naturkatastrophen, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen
(insbesondere Streik oder Aussperrung), Ausbleiben der Leistung von Zulieferern, an dem
uns kein Verschulden trifft, sowie sonstigen unvorhersehbaren und unverschuldeten
Umständen verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird CFT-Motortec
durch die genannten Umstände die Lieferung unmöglich oder unzumutbar, so kann von
CFT-Motortec vom Vertrag zurücktreten werden. Der Käufer ist seinerseits berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm die Abnahme wegen der Verzögerung nicht mehr
zumutbar ist. Über das Vorliegen der genannten Umstände wird der Käufer in wichtigen
Fällen unverzüglich benachrichtigt.
Die Nichtannahme von Paketen wird im Ermessen von CFT-Motortec mit einer angemessenen
Summe, die Bearbeitung sowie Folgekosten beinhaltet, in Rechnung gestellt.
Die Ware ist bei Erhalt unverzüglich auf ersichtliche Schäden und Vollständigkeit zu
prüfen. Eine Meldung muss bis 48 Stunden nach Erhalt bei CFT-Motortec eingehen.
Transportschäden müssen vom Zusteller quittiert werden, um diese bei der
Transportversicherung geltend zu machen. Daher jegliche Ware sofort im Beisein des
Zustellers prüfen.
Kommt CFT-Motortec in Lieferverzug, kann der Käufer nach Ablauf einer von ihm schriftlich
gesetzten angemessenen Nachfrist von mindestens 2 Wochen vom Vertrag zurücktreten. Das
Rücktrittsrecht des Käufers erstreckt sich nur auf den noch nicht erfüllten Teil des
Vertrages. Soweit bereits erbrachte Teillieferungen für den Käufer unverwendbar sind,
ist er auch zum Rücktritt hinsichtlich dieser Teillieferung berechtigt.
Ein Schadenersatzanspruch wegen der gesamten Leistung kann nicht geltend gemacht werden,
wenn der Verkäufer die Leistungen nicht wie geschuldet bewirkt hat und die
Pflichtverletzung unerheblich ist. Der Schadenersatzanspruch beschränkt sich bei leichter
Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person
des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer
im Sinne des §14 BGB, steht ihm ein Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit zu.

§ 4 Annahmeverzug des Käufers
Ist die Ware von CFT-Motortec aus versand- oder abholbereit und verzögert sich die
Versendung oder die Abnahme durch den Kunden aus Gründen, die von CFT-Motortec nicht
zu vertreten sind, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versand- bzw.
Abholbereitschaft auf den Käufer über. CFT-Motortec ist berechtigt, nach Setzung und
fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist von 2 Wochen anderweitig über den
Liefergegenstand zu verfügen.
Ruft der Käufer versandfertig gemeldete Ware nicht sofort ab, so werden ihm, beginnend
1 Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die Waren in Rechnung gestellt und die
durch die Lagerung entstandenen Kosten bei Lagerung in meinem Unternehmen mit 1/2 %
des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet. Dem Kunden steht das Recht zu,
nachzuweisen, dass uns ein Schaden nicht, bzw. nicht in dieser Höhe entstanden ist.
CFT-Motortec ist auch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Verlauf von einer
Frist von 1 Monat anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen.
Weigert sich der Kunde endgültig, die Ware abzuholen oder bei Versendung an ihn
abzunehmen, so trägt er sämtliche angefallene Versandkosten, Kosten für die notwendige
Lagerung der Ware, sowie sonstige Kosten. Gleichzeitig ist CFT-Motortec berechtigt,
dem Käufer als Verzugsschaden einen Schadenersatz in Höhe von 10% des Warenwertes in
Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, uns nachzuweisen, dass
CFT-Motortec kein Schaden bzw. nur ein geringerer Schaden durch die Nichtabnahme
der Ware entstanden ist.

§ 5 Eigentumsvorbehalt, Verarbeitungsklausel u. Vorausabtretung
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen
bei Hingabe von Wechseln oder Schecks bis zu deren vollständigen Bareinlösung, bei
bargeldloser Zahlung bis zur vorbehaltslosen Gutschrift auf unserem Konto, bleiben
die gelieferten Waren unser Eigentum (Vorbehaltsware).
Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn seine gesamten Verbindlichkeiten
aus Warenlieferungen von CFT-motortec getilgt sind, d. h. also nicht nur zur Barzahlung
der aus der Lieferung der Waren entstandenen konkreten Kaufpreisforderung, sondern bis
zur Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung.
Wird die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware (Vorbehaltsware), gleich in welchem
Zustand, vom Käufer weiterveräußert oder als wesentlicher Bestandteil in die Sache
eines Dritten eingebaut, so tritt der Käufer hiermit schon jetzt die für ihn aus der
Veräußerung oder den Einbau entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer oder Dritte,
mit allen Nebenrechten bis zur völligen Tilgung seiner Verbindlichkeiten an
CFT-Motortec ab.
Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer gemäß § 14 BGB, bei dem
der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt
für die Forderungen, die der Verkäufer aus seinen laufenden Geschäftsbeziehungen
gegenüber dem Käufer hat. Be- und Verarbeitung erfolgen unter Ausschluss des
Eigentumserwerbs nach § 950 BGB. Die bearbeitete Ware dient zur Sicherung in Höhe des
Rechnungswertes der verarbeiteten Vorbehaltsware. Bei Weiterveräußerung der Ware tritt
der Käufer jegliche daraus entstehenden Forderungen an den Verkäufer ab. Die
abgetretene Forderung dient zur Sicherheit der Kaufpreisforderung, bei laufender
Rechnung der Saldoforderung, in Höhe des Rechnungswertes der veräußerten Ware.
Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt
verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand in Zusammenhang
stehende Forderungen erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus der laufenden
Geschäftsbeziehung eine angemessene Sicherung besteht.

§ 6 Gewährleistung
Für Mängel der Waren, einschließlich des Fehlens zugesicherter Eigenschaften,
leisten wir nach den folgenden Bestimmungen 24 Monate lang Gewähr:
Alle Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind sofort nach Kenntniserlangung,
in jedem Fall aber vor Verarbeitung, Weiterverarbeitung, sonstiger Veränderung oder
Veräußerung durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte schriftlich anzuzeigen.
Weitergehende Obliegenheiten des Kaufmanns gemäß den §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt.
Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Ist der Kaufgegenstand eine gebrauchte Sache und ist der Käufer ein Unternehmer im
Sinne §14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird die Gewährleistung ausgeschlossen.
Mangelhafte Ware wird CFT-Motortec nach Ermessen nachbessern oder zurücknehmen und
durch einwandfreie Ware ersetzen oder durch Gutschrift vergüten. Schlägt die
Nachbesserung endgültig fehl oder kommt CFT-Motortec mit der Ersatzlieferung in Verzug,
so kann der Käufer eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Wochen setzen. Nach
deren ergebnislosem Fristablauf kann er Rückgängigmachung des Vertrages oder
Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.
Beanstandete Ware ist zur Prüfung kostenfrei einzusenden. Im Falle begründeter
Mängelrüge trägt CFT-Motortec die Kosten der Nachbesserung, sowie sämtliche
Versandkosten.
Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel zurückzuführen ist auf
Verletzungen der für die Ware geltende Bedienungs-, Wartungs-, Pflege- und
Einbauvorschriften, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte oder
nachlässige Behandlung und natürlichen Verschleiß, sowie vom Käufer oder Dritten
vorgenommene Eingriffe bzw. Manipulationen in den Liefergegenstand.
Weitergehende Rechte aufgrund von Mängeln, insbesondere vertragliche oder
außervertragliche Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst
entstanden sind, sind in dem unter der Ziffer "allgemeiner Haftungsausschluss"
bestimmten Umfang ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht beim Fehlen
zugesicherter Eigenschaften.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn anstatt der vertraglich
vereinbarten eine andere Ware geliefert wurde.

§ 7 Allgemeiner Haftungsausschluss
Die Haftung von CFT-Motortec richtet sich ausschließlich nach den in den vorstehenden
Ziffern getroffenen Vereinbarungen. Alle dort nicht ausdrücklich zugestandenen Rechte,
z. B. auf Rücktritt, Kündigung, Wandlung oder Minderung, sowie auf Ersatz von Schäden
jeder Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Unmöglichkeit, unerlaubter
Handlung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß, sind
ausgeschlossen. Jegliche Haftung ist auf den Ersatz des vertragstypischen,
vorhersehbaren Schadens begrenzt. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Ansprüche
nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 8 Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften
Änderungen und Umrüstungen von Fahrzeugen, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen,
müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, der Kunde muss das Fahrzeug, soweit für
die Teile keine ABE vorliegt, bei einem Technischen Überwachungsverein vorführen.
Die Verantwortung für die TÜV-Eintragung von umgebauten Fahrzeugen oder deren Teilen
liegt beim Kunden. Irgendwelche Ansprüche an CFT-Motortec wegen Nichtgenehmigung von
Seiten des TÜV sind ausgeschlossen, es sei denn, CFT-Motortec hat die TÜV-Zulässigkeit
unter Beachtung der entsprechenden Auflagen ausdrücklich garantiert. Wenn nicht anders
gekennzeichnet sind die Produkte von CFT-Motortec nicht im Bereich der STVZO bzw. EU
zugelassen. Als Motorsport gekennzeichnete Artikel ohne Garantie,
Gewährleistung und Umtauschrecht.
Ansprüche des Kunden oder dritter Personen aus Unfällen mittels leistungsgesteigerten
oder anderweitig umgebauten Fahrzeugen oder aus Unfällen bei Motorveranstaltungen sind
ausgeschlossen.
Es besteht für den Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen auch die Verpflichtung,
eingetretene Änderungen dem TÜV anzuzeigen, seiner KFZ-Versicherung mitzuteilen und
eine technische Fahrzeugabnahme zu veranlassen. Es bedarf der besonderen Genehmigung
für das veränderte Fahrzeug. Soweit der Kunde das Fahrzeug gleichwohl im öffentlichen
Straßenverkehr führt, erfolgt dies auf eigene Gefahr. CFT-Motortec übernimmt
ausdrücklich keinerlei Haftung für Schäden des Kunden oder Dritter, die durch die
Nichtbeachtung dieser Hinweise sowie der gesetzlichen Bestimmungen entstehen.

§ 9 Rücknahmen und Rücklieferungen
Warenrücknahmen erfolgen nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch CFT-Motortec. Die
Rücksendung ist in jedem Fall frachtfrei vorzunehmen.
Beschädigte oder nicht einwandfreie Waren sind von der Rücksendung ausgeschlossen
und werden nicht gutgeschrieben. Rücknahmen von Einzel- und Sonderanfertigungen
sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Bei Rücknahmen von Waren, bei denen es sich nicht um Einzel- oder Sonderanfertigungen
handelt, wird der Käufer mit 10% Bearbeitungsgebühr der Kaufsumme belastet. Bei Teilen
unter einem Nettowarenwert von € 50,00 ist eine Rücknahme zur Gutschrift ausgeschlossen.

§ 10 Informationen zum Widerrufsrecht
Ein Kaufvertrag mit CFT-Motortec kommt mit der Bestellung der Ware sowie der
Bestätigung der Bestellung zustande. Die Bestätigung muss nicht auf gleiche Weise wie
die Bestellung erfolgen. Auch eine telefonische Bestätigung in einem ersten
Telefongespräch oder eine Bestätigung durch E-Mail reichen aus. Mit der Lieferung an
den Kunden gehen diesem die Informationen über seine Rechte nach dem FernAbsG
schriftlich oder auf dauerhaftem Datenträger zu.
Fernabsatzverträge sind Verträge über Lieferungen von Waren oder über die Erbringung
von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter
ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Fax, Briefe,
Kataloge, usw.) abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im
Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems
erfolgt. Einem Kunden, der als Verbraucher i.S.d. § 13 BGB bestellt, steht ein
Rückgaberecht (Widerrufsrecht gem. §§ 355, 312d BGB) zu, wenn der Kaufvertrag ein
Fernabsatzvertrag nach § 312b BGB ist. Die Rückgabefrist beträgt vierzehn Tage und
beginnt nach Erfüllung der unsrigen Informationspflichten mit dem Wareneingang beim
Käufer. Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Ware als versichertes Paket
erfolgen. Der Widerruf bedarf keiner Begründung. Zur Fristwahrung genügt die
rechtzeitige Rücksendung. Die in jedem Fall freie Rücksendung hat zu erfolgen an:
CFT-Motortec Inh. Christian Fläper, Zum Waterland 32, 57439 Attendorn. Im Falle
der wirksamen Ausübung des Rückgaberechts sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzen (z. B. Gebrauchsvorteile)
herauszugeben. Der Käufer hat Wertersatz (im Sinne der AGB) für eine durch die
bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten.
Der Käufer darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch
die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr
als "neu" verkauft werden kann, hat der Käufer zu tragen. Die Regelung zum
Fernabsatzvertrag findet keine Anwendung und demzufolge besteht ein Widerrufsrecht
nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen
angefertigt wurden.

§ 11 Datenspeicherung
Der Kunde ist damit einverstanden, dass CFT-Motortec die aus der Geschäftsbeziehung
erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für die eigenen geschäftlichen
Zwecke (Kundenverwaltung) verwendet.

§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist 57439 Attendorn.
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist
57439 Attendorn. CFT-Motortec ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Käufers
Klage zu erheben.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und CFT-Motortec gilt das Recht
der Bundesrepublik Deutschland. Andere nationale Rechte sowie das internationale
Kaufrecht werden ausgeschlossen.

§ 13 Gültigkeit
Diese Bedingungen gelten ab sofort und behalten ihre Gültigkeit, bis dem Kunden von
uns neue AGB bekannt gegeben werden.



CFT-Motortec - Zum Waterland 32 - 57439 Attendorn - Tel.:+49(0)175 / 5272598 - Fax.:+49(0) 2722 / 656688 Email.: info@cft-motortec.com